ÖffentlichBeteiligung
Die Öffentlichkeit kann einmal pro Sitzung bis zu fünf Minuten lang vor dem Vorstand sprechen. Zu den Rednern zählen ausschließlich Einzelpersonen oder Unternehmen mit Wohnsitz im Schulbezirk, Eltern, Schüler und Mitarbeiter.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme der Öffentlichkeit an Vorstandssitzungen den Menschen die Möglichkeit bietet, sich an den Vorstand zu wenden. Es handelt sich nicht um eine Hin- und Her-Diskussion zwischen dem Vorstand und der Öffentlichkeit. Der Vorstand nimmt Kommentare nach eigenem Ermessen entgegen, äußert sich jedoch nicht unbedingt zu der Angelegenheit oder trifft eine Entscheidung darüber.
Die Redner werden gebeten, den Vorstandsmitgliedern und anderen Teilnehmern der Sitzung gegenüber respektvoll zu sein. Der Vorstandsvorsitzende behält sich das Recht vor, öffentliche Kommentare zu beenden, wenn er oder sie dies für erforderlich hält.
Jede Person oder Gruppe, die einen Punkt auf die Tagesordnung setzen möchte, muss ihre Absicht spätestens 24 Stunden vor der Sitzung beim Superintendenten anmelden.
Die Absicht, sich an den Vorstand zu wenden, muss folgende Angaben enthalten: Name und Adresse, Gruppenzugehörigkeit (falls zutreffend) und das zu behandelnde Thema.
Anträge bedürfen der Zustimmung des Superintendenten und des Vorstandsvorsitzenden. Der Vorstand sorgt für die Beteiligung der Öffentlichkeit an jeder ordentlichen Vorstandssitzung. Regelmäßige Treffen finden jährlich auf der Organisationssitzung des Vorstands im Januar statt.
Klicken Sie auf den Link und füllen Sie das Formular „Request to Speak“ aus.